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Mein Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Behandlungen (bzw. nach dem zeitlichen Aufwand bei Beratungen per Email, Telefon etc.). Jede angefangene Viertelstunde kostet 18,00 bis 22,00 EUR, die genaue Berechnung orientiert sich an den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Weiter unten auf dieser Seite stehen Ihnen detaillierte Informationen zur Honrarberechnung zur Verfügung. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung. Für eine Erstanamnese (Konstitutionsbehandlung) sollten Sie 1,5 bis 2 Stunden einplanen, für alle Folgebehandlungen 50 bis 60 Minuten; für Akutbehandlungen (das sind meist Schmerzbehandlungen) fallen i.d.R. etwa 75 Minuten an. Massagen können zwischen 30 und 120 Minuten liegen, hier werden immer 20,00 EUR pro angefangene Viertelstunde berechnet. Das Honorar ist am Ende der Behandlung fällig und für Neupatienten direkt im Anschluss an den Termin zu zahlen (Zahlungen können mit EC-Karte, Visa oder Mastercard oder auf Wunsch auch in bar erfolgen). Bestehenden Patienten wird eine Zahlungsfrist von sieben Tagen bei Zahlung per Überweisung gewährt. Beides gilt auch für Privat- und Zusatzversicherte. Sie erhalten für die Zahlung eine Quittung bzw. Rechnung. Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung Details der Honorarvereinbarung Um überhaupt wirtschaftlich arbeiten zu können, berechne ich zum einen grundsätzlich immer die jeweiligen Höchstsätze des GebüH; zum anderen korrelieren die Ziffern und Beträge im GebüH mit einem bestimmten angenommen Zeitaufwand je erbrachter Leistung - so basiert z.B. das Honorar für die Erstanamnese, Ziffer 2 im GebüH ("Durchführung des vollständigen Krankenexamens" - 41,00 EUR) auf der Annahme, dass hierfür nur ca. 30 Minuten benötigt werden. Da aber neben der Therapie und Beratung das ausführliche Anamnesegespräch ein elementarer Bestandteil der naturheilkundlichen Behandlung ist, reichen bei der Anwendung der Ziffer 2 die besagten 30 Minuten in den allermeisten Fällen für mich nicht aus. Aus diesem Grund berechne ich - je nach Zeitaufwand - die Ziffern mehrfach (z.B. 2fach, wenn die Durchführung der Ziffer 2 insgesamt 60 Minuten dauert = 82,00 EUR). Sollte umgekehrt beim Erbringen einer Leistung weniger Zeit benötigt werden, dann wird das Honorar entsprechen reduziert. Das GebüH deckt leider mit den vorhandenen Ziffern auch nicht alle aktuell angewandten Therapieverfahren ab. Hier kommen Analogziffern zum Einsatz. Erstelle ich z.B. eine zeitlich sehr aufwendige individuelle Kräuterrezeptur nach der Traditionellen Chinesischen Medizin (dafür gibt es keine Ziffer im GebüH), so verwende ich analog die Ziffer 11.3 ("Erstellung eines individuellen Diätplans"), auf der Rechnung erscheint dann die Ziffer 11.3A (Analogziffern werden stes mit einem A hinter der Zahl gekennzeichnet). Da die naturheilkundliche Behandlung immer den ganzen Menschen berücksichtigt, spielt auch das Ausloten psychischer Faktoren eine sehr wichtige Rolle bei jeder Sitzung. Hier kommt die Ziffer 19.5 ("Psychologische Exploration") zum Tragen, die ich häufig anteilig abrechne. In aller Regel wird diese Ziffer nicht erstattet. Einge Ziffern sollen laut GebüH nur in bestimmten Zeitabständen oder nicht in Verbindung mit bestimmten anderen Ziffern berechnet werden. Diese Regelung kann ich nicht immer berücksichtigen, denn ich berechne jederzeit die Leistungen, die ich bei einer Behandlung auch tatsächlich erbracht habe. Privat- und Zusatzversicherte, Beihilfeberechtigte Ganz unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung/Beihilfe ist jede Rechnung stets in voller Höhe bis zum angegebenen Zahlungsziel zu begleichen (und nicht erst dann, wenn Sie Geld von Ihrer Versicherung erhalten haben!) bzw. Erstanamnesen und Akutbehandlungen bei Neupatienten unmittelbar am Ende der Behandlung per EC-Karte, Visa oder Mastercard oder auf Wunsch auch in bar. Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen fallen pro Schreiben 5,00 EUR Bearbeitungsgebühr an. Verspätung und Terminversäumnis Übrigens: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung nicht. Auch die Kosten der per Rezept vom Heilpraktiker verordneten Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Vom Arzt erstellte Rezepte für Anwendungen (Massagen, Physiotherapie etc.) können von gesetzlich Versicherten beim Heilpraktiker nicht eingelöst werden. Mit einer Terminvereinbarung stimmen Sie der o.g. Honorarregelung uneingeschränkt zu.
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